02/2013 - New-Blog-Zulassungsdienst - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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Ihr Punktestand?

Herausgegeben von in Punktestand ·

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Wir erteilen Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
Antragstellung auf dem Postweg

   mit Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder

   mit Ihren Personendaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
   Datei ist barrierefrei/barrierearm Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (pdf 206-KB)

an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.




KFZ Steuersätze

Herausgegeben von in KFZ-Steuersätze ·

1) Hat das Kraftfahrzeug einen Hubraum von mehr als 2.000 cm3, gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis.

2) Hat das Kraftfahrzeug einen Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 , muß zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, daß eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist. Die Anforderungen gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffimmissionsgrenzwerte einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt worden ist. Da Anlage XXV StVZO nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum von gleich oder mehr als 1.400 cm3 gilt, findet Nr. 2.2.3 des Anhangs zu § 40c Abs. 1 (BImSchG) keine Anwendung, da die dort genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 1.400 cm3 gilt.

3) Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benziner) müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 Antriebsart "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig. Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem G-Kat ausgerüstet sind, sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsstelle entsprechend geändert werden.

4) Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.

5) Kraftfahrzeuge, die die D3- bzw. EURO 3-Grenzwerte einhalten, erhalten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 250 DM/127,82 € (Otto)/500 DM/255,65 € (Diesel), sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.

6) Kraftfahrzeuge, die die D4- bzw. EURO 4-Grenzwerte einhalten, erhalten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 600 DM/306,78 € (Otto)/1200 DM/613,55 € (Diesel), sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

7) Sogenannte 3-Liter-Autos erhalten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 1000 DM/511,29 €.

8) Sogenannte 5-Liter-Autos erhalten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 500 DM/255,65 €, sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.

9) Diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe II (oder III) erfüllen nur die Euro 2 Abgasgrenzwerte.




Info-Tüv

Herausgegeben von in Tüv ·

Der technische Überwachungsverein, auch bekannt als TÜV, wurde in der Zeit der Industrialisierung mit dem Namen Dampfkessel-Revisions-Verein von Dampfkesselbesitzern gegründet. Die Dampfkesselbesitzer hatten sich das Ziel gesetzt, eine unabhängige regionale Überwachungsorganisation in Form von Vereinen zu erwecken, um die Sicherheit der Dampfkessel zu gewährleisten. Daraus entstand der TÜV, wie wir ihn heutzutage kennen und mit Begriffen wie Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung in Verbindung bringen. Unterteilt wird der technische Überwachungsverein in fünf Vereine regionaler Zugehörigkeit:

   TÜV Süd
   TÜV Nord
   TÜV Rheinland
   TÜV Hessen
   TÜV Saarland
   TÜV Thüringen

Aufgaben des TÜV

Die Hauptaufgabe des technischen Überwachungsvereins bildet die Überwachung und Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Aber auch im Fahrerlaubniswesen sowie für die Geräte- und Produktsicherheit ist der TÜV zuständig.
Der Ablauf einer TÜV-Prüfung

Bei einer Kraftfahrzeug-Überprüfung stehen rund 160 Punkte auf dem Prüfstand. Darunter fallen:
Ausrüstung:  Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Funkenstörung
Beleuchtungseinrichtungen:  Scheinwerfer, etc.
Bremsanlage:  Wirkung, Pedalweg, Bremstrommeln, etc.
Bereifung/Räder:  Schäden, Profiltiefe
Fahrgestell und Karosserie:  Bruch, Riss, Rost, etc.
Aber auch auf:

   Feuersicherheit der Kraftstoffanlagen
   Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage
   Leichtgängigkeit der Lenkanlage

wird ausgiebig geprüft.




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