Wegen der aktuellen Kontakteinschränkungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus
Eine Antragsbearbeitung ist nur eingeschränkt möglich!!!
Service-Hotline.: 02363 4660240 und aktuelle Info’s http://kfz-zulassungsdienst-datteln.de/
Anhand dieses Merkblattes können Sie prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
Allgemeine Hinweise:
mit der aktuellen Anschrift vorzulegen. Stattdessen kann auch ein Reisepass, Führerschein, ausländischer Ausweis, Aufenthaltstitel zusammen mit einer aktuellen
Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes zur Bestätigung der Anschrift vorgelegt werden.
ist eine schriftliche Einwilligungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern mit
deren Personalausweisen vorzulegen, sowie die Bestätigung dass die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt oder der Anspruch auf eine Steuerbefreiung aufgrund einer Schwerbehinderung vorliegt (Kopie Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis).
ist zum Nachweis der Halterdaten - je nach Art der Rechtsform - der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung, ein Gesellschaftervertrag, ein Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
vorzulegen. Daraus müssen der Name, die Anschrift und der Vertreter hervorgehen, der für den Halter Erklärungen abgeben darf (z.B. ein Geschäftsführer oder Prokurist einer Firma). Der Ausweis der/s Vertretungsberechtigten ist ebenfalls vorzulegen.
Eine schriftliche Vollmacht
benötigen Sie, wenn Sie im Auftrag einer anderen Person ein Fahrzeug zulassen möchten. Zusätzlich
benötigen Sie den gültigen Personalausweis (oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) des zukünftigen Fahrzeughalters, sowie Ihre eigenen Ausweispapiere.
Der Versicherungsschutz bei der KFZ-Zulassung oder der Zuteilung eines Kurzzeit- kennzeichens wird durch eine 7-stellige, alphanumerische, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachgewiesen. Die Kfz -
Zulassungsbehörde ruft anhand der von Ihnen angegebenen eVB-Nummer die Versicherungsdaten elektronisch ab.
bescheinigt ist, da Ihr Fahrzeug sonst nicht zugelassen wird.
Zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Fahrzeuges oder Anhängers ist die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der KFZ-Steuer durch die Bundeskasse der Zollverwaltung. Seit dem 01.02.2014 ist hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Da an das Mandat besondere, inhaltliche
Anforderungen gestellt werden, empfehlen wir, das vom Zoll bereitgestellte Formular zu nutzen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss von Kontoinhaber und dem zukünftigen Halter unterschrieben sein.
Sind dem zukünftigen Halter Gebühren oder Auslagen gegenüber der Zulassungsbehörde des Kreises Recklinghausen/Zulassungsstelle Marl entstanden, die bisher nicht beglichen sind oder es besteht ein
KFZ-Steuerrückstand gegenüber der Zollverwaltung, so muss die Zulassung verweigert werden! Der Grund für die Verweigerung der Zulassung darf einem Bevollmächtigten nur dann mitgeteilt werden, wenn dem ausdrücklich in der Vollmacht zugestimmt wird.
Gebührenrückstände können bei der Zulassungsbehörde vor Ort gezahlt werden. Steuerrückstände können nur bei einem Hauptzollamt beglichen werden. Das Hauptzollamt stellt eine schriftliche Bestätigung aus, die dann bei der Zulassung vorzulegen ist.
Zuständigkeiten:
Eine KFZ-Zulassung kann nur in dem Zulassungsbezirk erfolgen, in dem Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei Firmen ist der Sitz der Firma oder der Niederlassung entscheidend.
Ein Kurzeitkennzeichen kann bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde oder (wenn eine gültige Haupt- untersuchung vorliegt) bei der für den Wohnsitz oder Sitz des Halters zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.