Was wird benötigt - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Was wird benötigt

Was wird benötigt
Was wird benötigt.?

Hier erfahren Sie regelmäßig Neues über uns und unsere Leistungen.
Was wird benötigt.


   Zulassung von Neufahrzeugen
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   COC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
   Personalausweis des Halters
   Versicherungsbescheinigung /  eVB  Nummer
   Vollmacht wenn der zukünftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
   Einzugsermächtigung für Kfz. Steuern hier



   Zulassung von Neufahrzeugen für Firmen
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   COC-Papier (Datenblatt des Hersteller)
   Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
   Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
   Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
   Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister),
   wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
   Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer.
   Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
   bei Zulassung auf eine GbR:  Gewerbeanmeldung(nicht älter als 1 Jahr)  und Vollmacht aller Beteiligten,     sowie eine Einverständniserklärung, wer der eingetragene Halter sein soll.

   Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   Zulassungsbescheinigung Teil I ( gilt als Abmeldebescheinigung)
   Personalausweis des künftigen Halters
   Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
   Kennzeichen, wenn das Fahrzeug umgekennzeichent wird, oder den Kreis wechselt.
   Vollmacht, wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
   Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer
   TÜV und AU Bescheinigung

   Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen für Firmen
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   Zulassungsbescheinigung Teil I (gilt als Abmeldebescheinigung), wenn das Fahrzeug stillgelegt war.
   TÜV und AU Bescheinigung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
   Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
   Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
   Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
   Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister), wenn der künftige Halter nicht selbst die  Zulassung vornimmt.
   Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer.
   Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
   bei Zulassung auf eine GbR:  Gewerbeanmeldung(nicht älter als 1 Jahr)  und Vollmacht aller Beteiligten,         sowie eine Einverständniserklärung, wer der eingetragene Halter sein soll.
   Kennzeichen, wenn das Fahrzeug den Kreis wechselt, oder umgekennzeichnet wird.

   Abmeldungen
   Zulassungsbescheinigung Teil I uns Teil II
   Alte Kennzeichen

   Eintrag von technischen Änderungen
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   Zulassungsbescheinigung Teil II
   Prüfberichte der technischen Abnahme vom TÜV.
  
Personalausweis oder Pass

  Vollmacht

  Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer für Kurzzeitzulassung   


   Kurzzeitzulassung
   Personalausweis oder Pass
  Vollmacht
   Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer für Kurzzeitzulassung

   KFZ-Zulassungsdienst-Datteln
  P.Haberkost

unser täglicher
Service für Sie:

Tel:. 02363 4660240

Mobil:. 0176 47855018



Hier Sparen Sie...
... und finden Sie die günstigste Tankstelle in Ihrer Nähe:
Billig tanken? Tankstelle suchen!

PLZ/Ort
Sorte
 
Copyright 2017. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü