eVB Nr.2 - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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eVB Nr.2

Ratgeber eVB-Nummer

Wieso braucht man die eVB-Nummer?

Wenn man am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kfz teilnehmen möchte, braucht man eine Versicherung. Für bereits angemeldete Autos oder Motorräder ist der Versicherungsschutz meist schon vorhanden. Dementsprechend ist auch eine eVB-Nummer bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinterlegt. Bei einem Versicherungswechsel muss von dem Kfz-Halter also keine neue elektronische Versicherungsbestätigung angefordert werden. Die Übermittlung einer neuen Versicherungsbestätigungsnummer an das KBA erfolgt automatisch von der neuen Kfz-Versicherung.

Die eVB-Nummer braucht man immer dann, wenn man z.B. ein Auto oder Motorrad neu für den Straßenverkehr zulassen möchte. Die Kfz-Zulassungsbehörde kann nur anhand der eVB-Nr. die Zulassung des Fahrzeugs anerkennen. Kann man die eVB-Nummer nicht vorlegen, wird das Kfz auch nicht zugelassen. Hierbei darf die Kfz-Zulassungsbehörde auch keinerlei Ausnahmen machen.

 
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