Umkennzeichnung
Umkennzeichnung, z.B. von RE auf CAS
Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges wechseln möchen, benötigen Sie zur Antragstellung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den den Fahrzeugbrief
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- das gestempelte Kennzeichenschild bzw. die gestempelten Kennzeichenschilder
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- ggfls. die Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens
Hinweis: Bei einem Kennzeichendiebstahl oder -verlust muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden, da Ihr bisheriges Kennzeichen vom Dieb/ Finder missbräuchlich benutzt werden könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt.