Ausfuhrkennzeichen - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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Ausfuhrkennzeichen

Kennzeichen

Ausfuhrkennzeichen ( Internationales Kurzzeitkennzeichen ) - Online beantragen Preise, Kosten, TÜV, Gültigkeit und Versicherung Info.

Etwa zeitgleich mit der Einführung der Kurzzeitkennzeichens ( innerhalb von Deutschland, mit den gelben Balken am rechten Rand ) wurde auch das sogenannte Ausfuhrkennzeichen – korrekt müsste man sagen — Internationales
Kurzzeitkennzeichen — in Deutschland eingeführt, also Ende der 90 er Jahre. Dieses Ausfuhrkennzeichen löste im Grunde nach das ” uralte ” Zollkennzeichen ab. In manchen Gegenden spricht man hier auch von dem ” Exportkennzeichen “. Dieses Ausfuhrkennzeichen benötigt man, wenn man ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug bzw. ein neues Fahrzeug ins Ausland überführen will. Die Fahrzeuge müssen sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und es muss ins Ausland exportiert werden.

Die Ausfuhrkennzeichen werden in Deutschland von den zuständigen Kfz – Zulassungsstellen – man ist hier nicht an seinen eigenen Wohnort gebunden – ausgegeben. Es ist zwingend hierbei vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge, welche ins Ausland exportiert werden sollen, eine gültige Prüfplakette ( TÜV – Plakette ) und die gültige Abgasuntersuchung ( AU ) haben müssen. Ohne diese Bescheinigungen ist die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens nicht möglich.

Die Ausfuhrkennzeichen werden für mindestens 14 Tage und bis zu einem Jahr Gültigkeitsdauer ausgestellt. Die Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen müssen bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatum ins Ausland überführt worden sein. Danach wird das Kennzeichen in Deutschland ungültig.
Man benötigt eine Versicherungspolice, wobei nur eine Haftpflichtverischerung möglich ist. Diese Haftpflichtversicherung ist dann europaweit gültig. Eine Kfz – Steuer wird bis zu 3 Monate nicht fällig. Wählt man die Laufzeit über 3 Monate bis zu einem Jahr fällt auch Kfz – Steuer an.

Ausfuhrkennzeichen haben die normale Größe von Autokennzeichen. Auf dem Ausfuhrkennzeichen gibt es nur die Stadtkennung oder Landkreiskennung und eine Zahlenkombination und danach nochmals einen Buchstaben. Zahlenkombination mit 2 – 4 Zahlen sind möglich. Hier mal einige Beispiele was möglich ist ( es werden nicht alle Möglichkeiten aufgeführt ):

X 11 X
XX 11 X
XXX 111 X
XX 1111 X

Am rechten Kennzeichenrand befindet sich ein roter Balken. Hier ist der Ablauf des Ausfuhrkennzeichens mit Tag / Monat / Jahr vermerkt. Damit ist das Enddatum und als Uhrzeit 23:59 h gemeint. Bis zu diesem Datum / Uhrzeit muss das Fahrzeug sich im Ausland befinden.
Das Ausfuhrkennzeichen wird nach der Prägung noch mit dem Stadtsiegel / Landkreissiegel zwischen der Kennung und der Zahlenkombination versehen. Der blaue Eurozeichen – Balken auf der linken Seite fehlt bei dem Ausfuhrkennzeichen. Die Kennzeichen brauchen nach Ablauf nicht zurückgegeben werden. Sie können / müssen im Abfall entsorgt werden. Die Polizei und / oder sonstige Überprüfungsorgane können die gültige Kennzeichendauer einfach überwachen. Verfälschungen am Ablaufdatum und am Kennzeichen sind schwierig und somit fast ausgeschlossen.

Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich, welche man bei der Kfz – Zulassungsbehörde vorlegen muss:

a) Bundespersonalausweis oder Reisepass – der Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen werden soll.
b) Nimmt man für Dritte eine Zulassung vor, so benötigt man eine Vollmacht und den Personalausweis / Reisepass.
c) Fahrzeugbrief ( man meint hier die Zulassungsbescheinigung Teil II )
d) Fahrzeugschein ( man meint hier die Zulassungsbescheinigung Teil I )
Hatte das Fahrzeug noch den ” alten Kfz – Brief wird dieser entwertet und es werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgestellt.
e) Die besondere Versicherungsbestätigungskarte der Farbe gelb ( dreifache Vorlage ).
f) Alte gesiegelte Kennzeichen. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet Nachweis über gültige TÜV – Untersuchung / AU – Untersuchung und Abmeldebestätigung.

Die Fahrzeuge, welche ins Ausland unter Anwendung des Ausfuhrkennzeichens, exportiert werden sollen, sind in der Regel bei der zuständigen Kfz – Zulassungsstelle vorzufahren / vorzuführen. Hierbei gibt es nur zwei Ausnahmen. Es handelt sich um ein Neufahrzeug ober die letzte TÜV – Hauptuntersuchung ist nicht länger als 4 Wochen her. Nur dann kann von einer Vorführung bei der Kfz – Zulassungsstelle abgesehen werden.

Wollen Sie als Firma ( für andere) ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, müssen Sie der Kfz – Zulassungsstelle eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen.

Die Zulassungskosten bei einer Stadt / Landkreis sind regional ( manchmal ) verschieden. Sie müssen aber mit Kosten zwischen 30.00 Euro – 35.00 Euro für die Beantragung / Zulassung rechnen. Wie weiter oben schon angeführt, ist man nicht an die Kfz – Zulassungsstelle seines Wohnortes gebunden, Man kann hier frei wählen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Kennzeichenprägung. Auch hier gibt es regionale Unterschiede bei den Firmen. Hier sollte jeder eigene Preisvergleiche anstellen. Wir denken aber, dass es hier keine großen Preisunterschiede gibt.

Wir hoffen in unserem Bericht alles zum Ausfuhrkennzeichen ( sprich auch Internationales Kurzzeitkennzeichen / Exportkennzeichen ) erklärt zu haben. Wir wünschen stete eine Gute Fahrt bei der Ausfuhr eines Fahrzeuges mit Ausfuhrkennzeichen.Sie benötigen unseren Service....dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ausfuhrkennzeichen

Warum und wofür?

Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland bringen und es dort belassen?

Sie haben ein Fahrzeug an eine andere Person verkauft oder wollen es an eine Person verkaufen, die das Fahrzeug ins Ausland bringt?

In diesen Fällen treten leider immer wieder erhebliche Probleme auf, weil Fahrzeuge im zugelassenen  Zustand (mit dem normalen Kennzeichen) ins Ausland verbracht  werden. Die Fahrzeugpapiere  und manchmal sogar die Kennzeichenschilder verbleiben  dann  zumeist ebenfalls im Ausland, da sie dort für  die  Anmeldung  benötigt werden. Eine  Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges  bei der deutschen Behörde ist  dann ohne die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichenschilder nicht mehr möglich. Das bedeutet dann, dass Sie die Versicherung und die Kfz-Steuer für das verkaufte Fahrzeug weiter bezahlen müssen. Zudem wird häufig gegen zollrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Soll  Ihr Fahrzeug also dauerhaft ins Ausland verbracht werden, beantragen Sie auf jeden Fall vorher die Außerbetriebsetzung oder ein Ausfuhrkennzeichen bzw. veranlassen Sie den Käufer dazu, sich ein Ausfuhrkennzeichen beim Straßenverkehrsamt  zuteilen zu lassen, nachdem das Fahrzeug auf Ihren Antrag hin vorher außer Betrieb gesetzt wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass das Fahrzeug - vor Zulassung auf ein Ausfuhrkennzeichen - zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.



Zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie:

a)    Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder falls diese noch nicht ausgestellt worden ist,
       den alten Fahrzeugbrief,

b)    die Zulassungsbescheinigung Teil I oder falls diese noch nicht ausgestellt worden ist, den
       Fahrzeugschein (bei Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 abgemeldet worden sind,
       ist anstatt des Fahrzeugscheines die Abmeldebescheinigung vorzulegen),

c)    die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch angemeldet  ist,

d)    eine gelbe dreifach Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
       (erhältlich bei diversen Versicherungen oder bei ADAC),

e)    einen Nachweis darüber, dass der nächste Termin zur Hauptuntersuchung
       (TÜV-Termin § 29 StVZO) nach dem Ablauf der Gültigkeit des beantragten Ausfuhrkennzeichens liegen,

f)      und als Legitimation des künftigen Fahrzeughalters
       -- seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
       -- bei EU-Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden
           Landes
       -- bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass
       -- eine (Vollmacht) und den Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers, wenn
           der künftige Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint.

Erläuterung Vollmacht


Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch einen anderen vertreten lassen. Dazu müssen Sie das vorliegendeFormular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die Vorlage aller gültigen Personalausweise/Reisepässe, im Original oder inamtlich beglaubigter Fotokopie, der beteiligten Personen ist erforderlich

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