KFZ Ummeldung - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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KFZ Ummeldung

Umschreibung (Ummeldung) eines Fahrzeuges

Sie möchten ein Fahrzeug ummelden, das bereits ein deutsches Kennzeichen hat(Re)? Für eine Umschreibung bringen Sie bitte mit:

· Zulassungsbescheinigung Teil II - falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugbrief
· Zulassungsbescheinigung Teil I - falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugschein
· Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist oder für das  Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll
· Abmeldebescheinigung, bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen
· Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
· Versicherungsbestätigung (7-stellige VB-Nummer)
· Legitimation des künftigen Fahrzeughalters
- Natürliche Personen können sich nur mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren, für juristische Personen müssen der entsprechende Registerauszug und der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der Vertretungsberechtigten vorgelegt werden. Legitimationen werden nur im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie akzeptiert
· Vollmacht (mit Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer) und Legitimation des Vollmachtnehmers, wenn der künftige Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommt
· Bei Zulassung auf Minderjährige: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten und deren gültige Ausweise/Reisepässe

Was es sonst noch zu beachten gilt:

Die Zulassung eines Kfz darf nur noch dann durchgeführt werden, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch Zulassungsgebühren und Auslagen aus vorherigen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen ordnungsgemäß von der Fahrzeughalterin beziehungsweise dem Fahrzeughalter bezahlt sind. Zumeist handelt es sich dabei um Verwaltungsvorgänge wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge oder festgestellter Mängel am Fahrzeug.

Diese Regelung beruht auf dem "Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung" bzw. auf der "Mitwirkungsverordnung Kfz-Steuer". Für diese Neuregelung hatten sich die Städte und Gemeinden in NRW vehement eingesetzt. Hintergrund war die gestiegene Anzahl an chronischen Steuer- und Gebührenverweigerern.

Möchten Sie also ein Fahrzeug zulassen und haben bei der Zulassungsstelle noch Auslagen oder Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen oder Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei der Finanzbehörde, müssen Sie diese Schulden vorher begleichen.



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