Oldtimer Zulassung - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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Oldtimer Zulassung

Oldtimers

Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer. Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kenn­zeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison­kennzeichen. Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr­zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

   Bitte informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen zu den entsprechenden Zulassungsarten unter „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“
   Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
   Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.

§ 28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- in Verbindung mit der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO: Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Rote Kennzeichen berechtigen nicht nur zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, sondern auch zur entsprechenden An- und Abreise sowie zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Auch Fahrten zur Reparatur oder Wartung sind erlaubt.

Voraussetzungen für die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist die Zuverlässigkeit des Halters sowie Alter und Zustand des Oldtimers bzw. des Fahrzeugs, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Dabei sollte das Alter des Fahrzeugs mindestens 20 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden geprüft und sind entsprechend nachzuweisen (siehe weiter unten).

Folgende Dokumente sind erforderlich:

   Schriftlicher Antrag mit Angaben zu dem betreffenden Kraftfahrzeug und dem Halter
   Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Bonn (das Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einwohnermeldebehörde)
   Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
   Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt bzw. Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
   Versicherungsbestätigung
   Nachweis, dass das Fahrzeug an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeug­technischen Kulturgutes teilgenommen hat (zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen oder ähnliches)
   Nach Prüfung entscheidet die Zulassungsstelle, ob das Kfz der Vorschrift der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO entspricht. Daten wie Fahrzeugbrief, Herstellerbescheinigung oder ggf. Bestätigung eines autorisierten Markenclubs sind zur Erstellung des Fahrzeugscheines notwendig.

Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer

Das Rote Wechselkennzeichen (für mehrspurige Kfz und/oder Krafträder) kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden; am Verkehr darf allerdings immer nur ein Fahrzeug teil­nehmen. Bis zu vier Schilder in verschiedenen Größen können für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden. Jedes Fahrzeug bekommt von der Zulassungsstelle einen Fahrzeug­schein.

Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen neu ausgestellt bzw. eingezogen, ansonsten gilt er unbefristet.

Bisher erteilte Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit!

Bei Vertretung des Berechtigten ist eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten notwendig.

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