EU Fahrzeuge
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV.TÜV-Bescheinigung ist für das STVA-Marl erforderlich.
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -kaufvertrag, am besten beide Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
- Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärungen und Personalausweise aller Erziehungsberechtigten
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht, sowie Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten
Importieren von EU-Neuwagen
Soll ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
TÜV Bestätigung ID.:Nummer geprüft!
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes,Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden,
die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird.
Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet,
innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.