Bußgelder gegen deutsche Schilderpräger
Bußgelder gegen deutsche Schilderpräger wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von Kfz-Kennzeichen
Bußgelder gegen deutsche Schilderpräger wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von Kfz-Kennzeichen
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund acht Millionen Euro gegen die Christoph Kroschke GmbH, die EHA Autoschilder GmbH, die Astorga Fritz Lange GmbH & Co. Schilder und Stempelfabriken KG und die Tönjes Holding AG sowie gegen fünf persönliche Betroffene wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen an Endkunden in Deutschland verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 haben Vertreter führender Schilderpräger-Unternehmen den Wettbewerb auf den lokalen Märkten für den Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen beschränkt. Die Unternehmen haben sich über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht und auf verschiedene Weise miteinander kooperiert. Hervorzuheben sind hierbei sogenannte „Kostenstellenvereinbarungen“, mittels derer die Unternehmen untereinander abgesprochen haben, wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten. Für die so bestimmte Prägestelle wurden anschließend Erträge, Kosten und Gewinne vergemeinschaftet, um dadurch das unternehmerische und wettbewerbliche Risiko auszuschließen.“
Bußgelder gegen deutsche Schilderpräger wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von Kfz-Kennzeichen
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund acht Millionen Euro gegen die Christoph Kroschke GmbH, die EHA Autoschilder GmbH, die Astorga Fritz Lange GmbH & Co. Schilder und Stempelfabriken KG und die Tönjes Holding AG sowie gegen fünf persönliche Betroffene wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen an Endkunden in Deutschland verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 haben Vertreter führender Schilderpräger-Unternehmen den Wettbewerb auf den lokalen Märkten für den Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen beschränkt. Die Unternehmen haben sich über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht und auf verschiedene Weise miteinander kooperiert. Hervorzuheben sind hierbei sogenannte „Kostenstellenvereinbarungen“, mittels derer die Unternehmen untereinander abgesprochen haben, wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten. Für die so bestimmte Prägestelle wurden anschließend Erträge, Kosten und Gewinne vergemeinschaftet, um dadurch das unternehmerische und wettbewerbliche Risiko auszuschließen.“