KFZ-Zulassungsdienst-Mobil

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Wir sind unter folgenden Tel-Nr.
Von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr zu erreichen.


 
 

SEPA-Lastschriftverfahren für Kfz-Zulassungen ab 01.02.2014 Pflicht

Ab dem 01.02.2014 ist es zwingend erforderlich, bei jedem einzelnen Zulassungsvorgang Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat im Original vorzulegen. Fax, Kopie oder E-Mail werden nicht akzeptiert!

Bitte beachten Sie, dass in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche SEPA-Lastschriftmandate vorgelegt werden müssen! Jedes Bundesland hat eine eigene Gläubiger-ID-Nummer.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie in „Download Formular“ >>>

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü