KFZ Anmeldung Coesfeld - KFZ-Zulassungsdienst für den-Kreis-Recklinghausen

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KFZ Anmeldung Coesfeld

Zulassung Coesfeld
Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Wir fahren täglich für Sie zur Zulassungstelle-Lüdinghausen

Zulassung importiertes Fahrzeug

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge).
Formulare
  • Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)
Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • bei vorher im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere bzw. internationalen Zulassungsschein die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeuges. Bei Erwerb: den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages
  • bei Neufahrzeugen: die Ursprungspapiere ( bei EU - Erwerb die EG-Übereinstimmungs-bescheinigung) im Original den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages bei Nicht-EU Fahrzeugen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!).
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) eine Mitteilung für Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben.
  • Eine gesonderte Umsatzsteuererklärung für dieses Fahrzeug im Rahmen der Einzelbesteuerung ist beim zuständigen Finanzamt  abzugeben.
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer-  und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Kfz-Ummeldung bei Wohnortwechsel
Sie möchten ein bereits auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug auf den Kreis Coesfeld ummelden.
Seit dem 01.01.2015 ist es bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich, die alten Kennzeichen zu behalten. Das Fahrzeug wird bei der Zulassungsstelle umgeschrieben, aber die Kennzeichen vom alten Zulassungsbezirk können beibehalten werden.
Formulare
Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Reisepass oder ausländischen Pass ist zusätzlich eine gültige (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vom Wohnort erforderlich.
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (Vorlage nur erforderlich bei Namensänderung, Kennzeichenwechsel oder Umtausch der Fahrzeugpapiere, falls die Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Es dürfen keine Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • Seit dem 01.03.2007 sind nur noch Zulassungen auf den Hauptwohnsitz möglich.
  • Vorlage einer gültigen TÜV-Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, falls das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist (Bitte nur Original vorlegen, Kopien können nicht mehr anerkannt werden!!).
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigte die bevollmächtige Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Kosten
Die Gebühr beträgt 36,30 € für alte Papiere und 27,60 € für neue Papiere.
Bitte rufen Sie uns unterfolgender Telefon.
Nr. an:.
02363 4666745
 
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